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Qualitätskontrollen
Im Bereich der ISPM 15-Exportkontrollen sind wir tätig im Auftrag der SKSH AG
für das Bundesamtes für Umwelt.
Für diese Kontrolltätigkeit besteht eine Akkreditierung seitens des BAFU.
ISPM 15-Exportkontrollen

Holzverpackungen von Warenexporten nach Drittstaaten, müssen gemäß ISPM 15-Standard
aus zertifizierten Betrieben stammen.
In der Pflanzenschutzkonvention der FAO (Food and Agriculture Organization) wird ein Standard im Austausch von Waren im internationalen Handel in Begleitung von Holzverpackungen festgelegt. Der «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15) bestimmt die Qualität und die Sicherheit von Holzverpackungen. Holzverpackungen die ihn erfüllen, weisen entsprechende Markierungen auf. Schweizer Betriebe die solche herstellen oder behandeln brauchen eine Zulassung und werden geprüft.
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